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Inhaltsübersicht

Artikel 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Die nachstehenden, in Großbuchstaben geschriebenen Definitionen haben im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Bedeutung:
a. Berufsregeln: die Berufs- und Verhaltensregeln, denen alle Wirtschaftsprüfer aufgrund ihrer Eintragung in das Wirtschaftsprüferregister des NBA unterliegen;

b. Unterlagen: alle Informationen oder Daten, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden; alle Daten, die der Auftragnehmer im Rahmen der Ausführung des Auftrags/Vertrags erstellt oder gesammelt hat; und alle anderen Informationen, die für die Ausführung oder Erfüllung des Auftrags von Bedeutung sind. Die vorgenannten Informationen können auf materiellen oder immateriellen Datenträgern gespeichert sein oder nicht und können sich im Besitz von Dritten befinden oder nicht;

c. Arbeitnehmer: eine natürliche Person, die beim Auftragnehmer beschäftigt oder mit ihm verbunden ist, unabhängig davon, ob sie einen Arbeitsvertrag hat oder nicht;

d. Auftrag/Vertrag: der Auftragsvertrag, mit dem sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zur Ausführung bestimmter Arbeiten verpflichtet;

e. Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die dem Auftragnehmer den Auftrag zur Ausführung der Arbeiten erteilt hat;

f. Firma: die Firma, die den Auftrag angenommen hat. Alle Aufträge werden ausschließlich von der Firma angenommen und ausgeführt, nicht von oder im Namen eines einzelnen Mitarbeiters, selbst wenn der Auftraggeber den Auftrag ausdrücklich oder stillschweigend im Hinblick auf die Ausführung durch einen bestimmten Mitarbeiter oder bestimmte Mitarbeiter erteilt hat. Die Abschnitte 7:404, 7:407 (2) und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches sind ausdrücklich von der Anwendung ausgeschlossen;

g. Arbeiten: alle vom Auftragnehmer für den Auftraggeber auszuführenden Arbeiten und Tätigkeiten, für die ein Auftrag erteilt wurde und die vom Auftragnehmer angenommen wurden, sowie alle daraus resultierenden Arbeiten und Tätigkeiten für den Auftragnehmer.

Artikel 2 ANWENDBARKEIT

1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten für: alle Angebote, Offerten, Aufträge, Rechtsverhältnisse und Verträge, unter welcher Bezeichnung auch immer, durch die sich der Auftragnehmer verpflichtet/verpflichten wird, Arbeiten für den Auftraggeber auszuführen, sowie für alle Arbeiten, die sich daraus für den Auftragnehmer ergeben.

2. Abweichungen und Ergänzungen des Auftrags und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, z.B. in einem (schriftlichen) Vertrag oder einer (weiteren) Auftragsbestätigung.

3. Weicht eine Bedingung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einer Bedingung in der Auftragsbestätigung ab, so ist die Bedingung in der Auftragsbestätigung für den Widerspruch maßgebend.

4. Diese allgemeinen Bedingungen gelten auch für eventuelle Zusatz- oder Folgeaufträge.

5. Der Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit vom Auftragnehmer ausdrücklich widersprochen.

6. Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können sich auch diejenigen natürlichen und juristischen Personen berufen, die direkt oder indirekt in irgendeiner Weise, sei es im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder nicht, an der Erbringung von Dienstleistungen für den Auftraggeber durch den Auftragnehmer oder in dessen Namen beteiligt sind.

Artikel 3 DATENANBIETER

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Unterlagen, die er für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags zu benötigen glaubt, in der gewünschten Form, in der gewünschten Weise und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer bestimmt, was unter rechtzeitig, in der gewünschten Form und auf die gewünschte Weise zu verstehen ist.

2. Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, auch wenn diese von Dritten stammen, es sei denn, aus der Art des Auftrags ergibt sich etwas anderes.

3. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer für Schäden zu entschädigen, die sich aus fehlerhaften oder unvollständigen Unterlagen ergeben.

4. Die dem Auftragnehmer entstehenden Mehrkosten und Mehrstunden sowie jeder andere Schaden, der dem Auftragnehmer dadurch entsteht, dass der Auftraggeber die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung stellt, gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.

5. Im Falle der elektronischen Übermittlung von Informationen - einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Berichte - vom (und im Namen des) Auftraggebers durch den Auftragnehmer an Dritte gilt der Auftraggeber als die Partei, die die betreffenden Informationen unterzeichnet und übermittelt.

6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung des Auftrags auszusetzen, bis der Auftraggeber die im ersten Absatz genannten Verpflichtungen erfüllt hat.

7. Auf erstes schriftliches Verlangen des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Originalunterlagen zurück.

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